Service

Gewährleistung und Garantie

Garantieverlängerung: Holzmax(-F) und Turbomax

Die jahrelange Erfahrung hat uns gezeigt, dass bei den Verschleißteilen der Ligno Holzvergaserkessel Holzmax(-F) und Turbomax eine hohe Lebensdauer zu erwarten ist. Daher bieten wir eine einzigartige Garantieverlängerung.

Ab sofort erhalten Ligno-Kunden 5 Jahre Garantie auf alle flammenberührten Teile.*

Das bedeutet für Sie kurz zusammengefasst:

  • 3 Jahre Vollgarantie
  • 5 Jahre Kesselkörpergarantie
  • 5 Jahre Garantie auf alle flammenberührten Teile

    *nur in Verbindung mit einem Wartungsvertrag durch den Werkskundendienst.

Auszug aus den AGB der Firma Ligno Heizsysteme GmbH:

7. Mangelrügen, Garantien und Schadenersatz
a. Sachgemäße Montage, Behandlung und Betrieb vorausgesetzt, garantieren wir für einwandfreie Ausführung von uns gelieferten Waren.
b. Die Garantiezeit beträgt für Kesselkörper (wasserführende Druckkörper), welche nachweislich infolge von Material- oder Herstellungsfehlern unbrauchbar wurden, drei Jahre, für Mess- und Regelgeräte, für Einbau- und Zubehörteile und für alle anderen Teile (ausgenommen Verschleißteile) ein Jahr ab Lieferung.
c. Sollten innerhalb dieser Zeiträume Material oder Fabrikationsfehler auftreten, so ist der Kunde verpflichtet, Ersatzansprüche unter genauer Angabe des Fehlers sowie der Auftragsnummer und des Lieferdatums sofort geltend zu machen. Wenn bei der von uns vorgenommenen Untersuchung festgestellt wird, dass die Ersatzansprüche berechtigt sind, liefern wir Ersatzware ohne Berechnung und frachtfrei bzw. reparieren wir die reklamierte Ware, wenn uns dies zweckmäßig erscheint. Mit Lieferung eines Ersatzstückes geht das Eigentum an der reklamierten Ware auf uns über.
d. Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Garantiezeit Änderungen oder Ausbesserungen an von uns gelieferten Waren durchzuführen. Ansonsten verwirkt der Kunde sein Recht auf Garantie.
e. Bei Anfertigung von Waren auf Wunsch, nach Zeichnung, nach technischen Angaben, nach beigestellten Modellen oder nach Beschreibung des Kunden ist jede Garantie für die Funktion der Teile ausgeschlossen. Wir garantieren diesbezüglich für einwandfreie Herstellung und Materialqualität.
f. Unsere Garantie erlischt, wenn
• Schäden durch übergemäße Beanspruchung, insbesondere überhöhten Betriebsdruck, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten oder schädliche chemische oder elektrische Einflüsse auftreten,
• Instandsetzungsarbeiten oder anderweitige Manipulationen von Personen ohne unseren Auftrag durchgeführt werden
• der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig nachgekommen sein sollte, sich in Zahlungsverzug befindet.
g. Zur Geltendmachung von Mängeln sind schriftliche Mängelrügen erforderlich und zwar bei offenen Mängeln unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche nach Warenerhalt; bei verborgenen Mängeln unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach deren Entdeckung. Die Gewährleistungsrechte der Kunden werden hinsichtlich der freien Wahl zwischen Preisminderung oder Wandel dahingehend ausgeschlossen, dass primär Besserung zu erfolgen hat. Sollte dies nicht möglich oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht angebracht sein erfolgt Preisminderung. Nur wenn der Mangel nicht zumutbar und Besserung nicht möglich ist, erfolgt Wandlung. Für Verbrauchergeschäfte gilt hingegen das Konsumentenschutzgesetz.
h. Schadenersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsanspruch, insbesondere aus unerlaubter Handlung, Produzentenhaftung, falscher oder unterlassener Beratung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Unmöglichkeit, sind für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.